Menschenrechte bildeten sich auch durch technologische Entwicklungen heraus, die einen starken Einfluss auf den grenzübergreifenden Austausch von Informationen, die Meinungsfreiheit und Schutz der Privatssphäre nahmen.
Noch bevor die Computertechnologie zentrales Moment der Aushandlungsprozesse von Informationsfreiheit und weltweiter Kommunikationsmöglichkeiten wurde, verankerten die UN-Mitgliedstaaten die Informationsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Unter Artikel 19 heißt es hier:
„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Michael Homberg hat nach seinem einschlägigen Aufsatz Mensch | Mikrochip. Die Globalisierung der Arbeitswelten in der Computerindustrie 1960 bis 2000[1], in dem er die Bedeutung einer globalen Perspektive für die historischen Forschung der Computerisiernung betont, nun einen weiteren Beitrag zu der Verbindung von Technologien und globaler Gerechtigkeit geliefert. Hierin erklärt der Historiker, wie die Frage nach einem Menschenrecht auf Zugang zu Informationen und freier Kommunikation durch die zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien und den Nord-Süd-Konflikt auf internationaler Ebene Auftrieb gewann. Der Beitrag entstand im Rahmen eines Schwerpunkts zu Menschenrechten und Humanitarismus, anlässlich des 70. Jahrestages der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN am 10. Dezember 1948. Technologie, die verbindet? ist kostenlos bei Zeitgeschichte-Online abrufbar.
Bild: Eleanor Roosevelt and United Nations Universal Declaration of Human Rights in Spanish text, 1. November 1949. Quelle: Wikimedia Commons (Public Domain Lizenz)
[1] Homberg, Michael: „Mensch | Mikrochip. Die Globalisierung der Arbeitswelten in der Computerindustrie 1960 bis 2000 – Fragen, Perspektiven, Thesen“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2/66 (2018), S. 267–293.