Thomas Kasper, Mitglied unserer Gruppe zur Geschichte der Computerisierung in Deutschland, verteidigte heute erfolgreich seine Doktorarbeit an der Universität Potsdam. Bereits mit seiner Arbeit zur staatlichen Computerisierung am Beispiel der Rentenversicherungen in Bundesrepublik und DDR wusste er die drei Gutachter Prof. Frank Bösch, Prof. Winfried Süß (beide Potsdam) und Larry Fromann (New York) zu überzeugen. Seine mündliche Verteidigung bestätigte die Prüfer in ihrem Urteil, Magna cum laude zu vergeben.
In seinem Verteidigungsvortrag hob Thomas Kasper nochmals den großen Einfluss von Computertechnologie auf die Reform der Rentenversicherung in der Bundesrepublik seit den 1950er-Jahren hervor. Die Möglichkeiten des Computers bestimmten die Rentenformel, so Kasper. Anfangs stand das Nutzungsparadigma der Rationalisierung dort im Vordergrund, während dies in den 1970er-Jahren von Bemühungen um Transparenz und Bürgernähe abgelöst wurden. Dies kontrastierte er mit den Entwicklungen der DDR, wo es seiner Meinung nach das Rationalisierungsparadigma im Rentenwesen bis zur Wiedervereinigung bestand hatte.
Text und Bild: Martin Schmitt